27.03.2025
Nachdem der Schweizerischer Hebammenverband im März 2023 auf Anregung des BAG den parlamentarischen Prozess, betreffend den initialen Themen „Abrechnung von rezeptpflichtigen Medikamenten“ und „Erweiterung der Analyseliste für Mutter und Kind“ angestossen und mit Unterstützung eines Politberaters und Lobbyisten und einzelnen Politiker*innen das Anliegen in den damals bereits angelaufenen KVG-Revisionsprozess integriert haben, hat das Parlament nun in der Frühjahrssession 2025 dieses KVG-Revisionspaket verabschiedet und damit auch den Art. 29 KVG der neu „Mutterschaft und Leistungen von Hebammen“ heisst, verabschiedet.
Website Schweizerischer Hebammenverband