Stellungnahme des SF MVB zur Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung

06.09.2022

Basierend auf der Parlamentarischen Initiative 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung», hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) ein neues Gesetz für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und die Verbesserung der Chancengerechtigkeit für Kinder im Vorschulalter vorgeschlagen. Im aktuellen Vernehmlassungsverfahren hat der SF MVB sich positioniert und unter anderem auf folgende Aspekte hingewiesen:

 

  • Der SF MVB begrüsst die Bestrebungen die laufende Anstossfinanzierung für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung in ein neues Bundesgesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern (UKibeG) zu überführen. Jedoch stehen die geplanten Mittel in Höhe von 40 Millionen Franken pro Jahr in keinem Verhältnis zum Gesamtpaket. Die Programmvereinbarungen sollten mit denselben Mitteln ausgestattet werden, die für die Elternbeitragssenkungen zu erwarten sind: ungefähr 500 Millionen Franken jährlich.
  • Aus unserer Sicht wird der Stärkung der Angebotsqualität in der Vorlage zu wenig Platz eingeräumt. Die Finanzmittel für die Programmvereinbarungen zur Qualitätsentwicklung (Art. 13 Abs. 1 lit. c) in der Höhe von 10 Millionen Franken pro Jahr sind aus unserer Sicht viel zu gering (vgl. vorhergehende Bemerkungen).
  • Wir begrüssen es ausserordentlich, dass das Bundesamt für Statistik der Vorlage einen gesetzlichen Auftrag zur Erstellung von harmonisierten Statistiken in den Bereichen familienergänzende Kinderbetreuung sowie Politik der frühen Förderung erhalten soll. Entsprechende harmonisierte Datengrundlagen in diesem Bereich werden von den Fachorganisationen seit Jahren gefordert, wie auch im Bereich der Kinder- und Jugendgesundheit. Richtigerweise ist für die Statistik in Art. 17 eine Zusammenarbeit mit den Kantonen vorgesehen, jedoch ist es ebenso unabdingbar, dass für die Konzeption, Erstellung und künftige Weiterentwicklung dieser Statistiken mit nationalen Verbänden und Branchenorganisationen zusammengearbeitet wird.
     
  •  Stellungnahme SF MVB