Stellungnahme des SF MVB zur Vernehmlassung Gewaltfreie Erziehung

22.11.2023

Der SF MVB beteiligte sich am Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Zivilgesetzbuches (Gewaltfreie Erziehung). In seiner Stellungnahme begrüsst der Verband den Vorentwurf zur Aufnahme der gewaltfreien Erziehung ins ZGB ausdrücklich. Ein besonderes Augenmerk legte der SF MVB auf die Stärkung bestehender Angebote durch Abs. 4. Denn mit dem neuen Gesetzesentwurf geht es nicht darum, Eltern zu bestrafen oder gar zu kriminalisieren, vielmehr sollen Sie unterstützt werden – mit einer klaren Leitlinie, die die gewaltfreie Erziehung verlangt sowie mit unterstützenden Angeboten, die ihnen dabei helfen, dieser Vorgabe im Erziehungsalltag nachzukommen. Statt neue Beratungsangebote zu schaffen, sollen mit der Umsetzung des neuen ZGB-Artikels bereits bestehende Strukturen und Angebote wie beispielsweise die Mütter- und Väterberatung zur Gewaltprävention gefördert und wo nötig ausgebaut werden. Vor allem soll gewährleistet werden, dass die Angebote auch für die besonders vulnerablen Zielgruppen leicht zugänglich sind. Insgesamt ist deshalb der neue Abs. 4 eine wichtige Ergänzung des Artikels 302 ZGB.
 

Es sind vorwiegend jüngere Kinder, die körperliche Gewalt erfahren. Kinder in diesem Alter können sich nicht selber Hilfe holen. Da sich das Angebot der Mütter- und Väterberatung an Eltern von Kleinkindern im Alter von 0 bis 5 Jahren richtet, erachtet der SF MVB diese Anlaufstelle als prädestiniert, um gefährdete Familien niederschwellig und ohne Stigmatisierung zu erreichen. Statt der Schaffung neuer Angebote, setzt sich der SF MVB daher dafür ein, die bestehenden Angebote auszubauen und mögliche Angebotslücken innerhalb der bestehenden Strukturen durch weiterführende Schulungen und gezielte Bekanntmachung der bestehenden Angebote zu ergänzen.

 

Die ganze Stellungnahme finden Sie im Mitgliederbereich